Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Prüfaktuar-Prüfberichtverordnung 2013
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.01.2014
Außerkrafttretensdatum
31.12.2018
Abkürzung
PAktPBV
Index
57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge
Beachte
Ist erstmals auf den Prüfbericht über das Geschäftsjahr 2013 anzuwenden (vgl. § 11).
Text
Grundlagen der Prüfung
§ 2.Paragraph 2,
In Kapitel 1 sind der Prüfungsauftrag und die Prüfungsdurchführung darzustellen und ein Überblick über die Struktur der VRG zu geben sowie die wesentlichen Bestimmungen des Geschäftsplanes anzugeben. Dazu gehören insbesondere:
die im Zuge der Prüfung verwendeten Unterlagen im Sinne des § 21 Abs. 7 PKG sowie ein Überblick der Prüfungsmethodik;die im Zuge der Prüfung verwendeten Unterlagen im Sinne des Paragraph 21, Absatz 7, PKG sowie ein Überblick der Prüfungsmethodik;
der Personenkreis, für den die VRG bestimmt ist;
der für die VRG gültige Abschnitt des Geschäftsplanes;
eine versicherungsmathematische Kurzklassifikation (Angaben im Sinne der § 20 Abs. 2 Z 1, 3 und 4 PKG);eine versicherungsmathematische Kurzklassifikation (Angaben im Sinne der Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer eins,, 3 und 4 PKG);
die Angabe, ob es sich um eine Sicherheits-VRG nach § 12a PKG handelt;die Angabe, ob es sich um eine Sicherheits-VRG nach Paragraph 12 a, PKG handelt;
die Angabe, ob in dieser VRG Zusagen mit Wechselmöglichkeiten nach § 12 Abs. 7 Z 2 PKG verwaltet werden;die Angabe, ob in dieser VRG Zusagen mit Wechselmöglichkeiten nach Paragraph 12, Absatz 7, Ziffer 2, PKG verwaltet werden;
die Darstellung der Wechselmöglichkeiten nach § 12 Abs. 7 Z 2 PKG.die Darstellung der Wechselmöglichkeiten nach Paragraph 12, Absatz 7, Ziffer 2, PKG.
Im RIS seit
18.12.2013
Zuletzt aktualisiert am
07.11.2024
Gesetzesnummer
20008701
Dokumentnummer
NOR40158865