Die Art der Prüfung;
Prüfaktuar-Prüfberichtverordnung 2013
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 2013,
römisch fünf
Paragraph 2
01.01.2014
31.12.2018
PAktPBV
57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge
Ist erstmals auf den Prüfbericht über das Geschäftsjahr 2013 anzuwenden vergleiche Paragraph 11,).
In Kapitel 1 sind der Prüfungsauftrag und die Prüfungsdurchführung darzustellen und ein Überblick über die Struktur der VRG zu geben sowie die wesentlichen Bestimmungen des Geschäftsplanes anzugeben. Dazu gehören insbesondere:
07.11.2024
20008701
NOR40158865