Bundesrecht konsolidiert

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Betriebliche Vorsorgekassen-Formblätterverordnung § 1

Kurztitel

Betriebliche Vorsorgekassen-Formblätterverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 353/2013

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

20.11.2013

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BVK-FBlV

Index

67 Versorgungsrecht

Beachte

Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2013 enden (vgl. § 3).

Text

Paragraph eins,

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) sind entsprechend der Gliederung in der Anlage 1 zu erstellen.

Schlagworte

Gewinnrechnung

Im RIS seit

22.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2016

Gesetzesnummer

20008649

Dokumentnummer

NOR40158429

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