Kurztitel

Betriebliche Vorsorgekassen-Formblätterverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 353 aus 2013,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

20.11.2013

Beachte

Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2013 enden vergleiche Paragraph 3,).

Text

Paragraph eins,

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) sind entsprechend der Gliederung in der Anlage 1 zu erstellen.