Betriebliche Vorsorgekassen-Formblätterverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 353 aus 2013,
Paragraph eins
20.11.2013
Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2013 enden vergleiche Paragraph 3,).
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) sind entsprechend der Gliederung in der Anlage 1 zu erstellen.