Bundesrecht konsolidiert

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Section Control-Messstreckenverordnung Ehrentalerbergtunnel 2013 § 1

Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung Ehrentalerbergtunnel 2013

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 339/2013

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

09.11.2013

Außerkrafttretensdatum

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird jeweils der Abschnitt zwischen km 317,14 und km 320,60 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 2 Süd Autobahn festgelegt.

Im RIS seit

11.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2013

Gesetzesnummer

20008634

Dokumentnummer

NOR40158097

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