Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung Ehrentalerbergtunnel 2013

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2013,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

09.11.2013

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird jeweils der Abschnitt zwischen km 317,14 und km 320,60 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 2 Süd Autobahn festgelegt.