Section Control-Messstreckenverordnung Ehrentalerbergtunnel 2013
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2013,
Paragraph eins
09.11.2013
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird jeweils der Abschnitt zwischen km 317,14 und km 320,60 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 2 Süd Autobahn festgelegt.