Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
MAB-Ausbildungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Anl. 10
Inkrafttretensdatum
01.10.2013
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
MAB-AV
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Text
Anlage 10
MAB-Basiskompetenzen
Der/Die Absolvent/in
hat einen Überblick über die wesentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Gesundheitsberufe sowie deren Rechtsgrundlagen;
erkennt Notfälle und setzt die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen;
verfügt über Grundkenntnisse im Sinne eines Grundverständnisses für hygienerelevante Maßnahmen im medizinischen Kontext;
verfügt über Basisfertigkeiten der Kommunikation und setzt diese im Rahmen der Teamarbeit ein;
ist sich im Umgang mit Patienten/-innen der Bedeutung der Wahrung der Menschenrechte und einer kultursensiblen und zielgruppenorientierten Haltung bewusst;
ist mit den Mindestanforderungen an eine Patientendokumentation vertraut und verfügt über Grundkenntnisse der medizinischen Terminologie;
kann ergonomische Prinzipien im Alltag anwenden;
hat einen Einblick in exemplarische ethische Spannungsfelder der Gesundheitsversorgung.
Schlagworte
Absolventin, Patientin
Im RIS seit
04.10.2013
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2015
Gesetzesnummer
20008592
Dokumentnummer
NOR40156424