BGBl. II Nr. 282/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 10Anlage 10
Inkrafttretensdatum
01.10.2013
Text
Anlage 10
MAB-Basiskompetenzen
Der/Die Absolvent/in
1.Ziffer eins
hat einen Überblick über die wesentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Gesundheitsberufe sowie deren Rechtsgrundlagen;
2.Ziffer 2
erkennt Notfälle und setzt die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen;
3.Ziffer 3
verfügt über Grundkenntnisse im Sinne eines Grundverständnisses für hygienerelevante Maßnahmen im medizinischen Kontext;
4.Ziffer 4
verfügt über Basisfertigkeiten der Kommunikation und setzt diese im Rahmen der Teamarbeit ein;
5.Ziffer 5
ist sich im Umgang mit Patienten/-innen der Bedeutung der Wahrung der Menschenrechte und einer kultursensiblen und zielgruppenorientierten Haltung bewusst;
6.Ziffer 6
ist mit den Mindestanforderungen an eine Patientendokumentation vertraut und verfügt über Grundkenntnisse der medizinischen Terminologie;
7.Ziffer 7
kann ergonomische Prinzipien im Alltag anwenden;
8.Ziffer 8
hat einen Einblick in exemplarische ethische Spannungsfelder der Gesundheitsversorgung.