Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Ruhestandsstatistikverordnung 2012
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
10.03.2012
Außerkrafttretensdatum
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Erstellung der Statistik über den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand
§ 1.Paragraph eins,
Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 249/2011 zur Annahme der Spezifikationen des Ad-hoc-Moduls 2012 „Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ nach der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates, ABl. Nr. L 67 vom 15.3.2011 S. 18, im Jahr 2012 nach dieser Verordnung statistische Erhebungen durchzuführen und auf Grundlage der erhobenen Daten Statistiken über den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand für das Kalenderjahr 2012 zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 249 aus 2011, zur Annahme der Spezifikationen des Ad-hoc-Moduls 2012 „Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ nach der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates, Amtsblatt Nummer L 67 vom 15.3.2011 Seite 18, im Jahr 2012 nach dieser Verordnung statistische Erhebungen durchzuführen und auf Grundlage der erhobenen Daten Statistiken über den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand für das Kalenderjahr 2012 zu erstellen und zu veröffentlichen.
Im RIS seit
13.03.2012
Zuletzt aktualisiert am
13.03.2012
Gesetzesnummer
20007725
Dokumentnummer
NOR40137069