Ruhestandsstatistikverordnung 2012
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 64 aus 2012,
Paragraph eins
10.03.2012
Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 249 aus 2011, zur Annahme der Spezifikationen des Ad-hoc-Moduls 2012 „Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ nach der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates, Amtsblatt Nummer L 67 vom 15.3.2011 Seite 18, im Jahr 2012 nach dieser Verordnung statistische Erhebungen durchzuführen und auf Grundlage der erhobenen Daten Statistiken über den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand für das Kalenderjahr 2012 zu erstellen und zu veröffentlichen.