Bundesrecht konsolidiert

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Verfahren bei Mittelverwendungsüberschreitungen § 6

Kurztitel

Verfahren bei Mittelverwendungsüberschreitungen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 512/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 6

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

MVÜ-VO

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Berichterstellung

Paragraph 6,

Die Berichte gemäß Paragraph 54, Absatz 12, BHG 2013 sind von der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen auf Grundlage der von den haushaltsleitenden Organen in den Anträgen gemäß Paragraph 5, zu Verfügung gestellten Informationen zu erstellen. Darüber hinaus haben die haushaltsleitenden Organe in diesem Zusammenhang auf Ersuchen der Bundesministerin für Finanzen oder des Bundesministers für Finanzen ergänzende Informationen nachzureichen.

Im RIS seit

09.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2013

Gesetzesnummer

20008162

Dokumentnummer

NOR40145899

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