Kurztitel

Verfahren bei Mittelverwendungsüberschreitungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 512 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Text

Berichterstellung

Paragraph 6,

Die Berichte gemäß Paragraph 54, Absatz 12, BHG 2013 sind von der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen auf Grundlage der von den haushaltsleitenden Organen in den Anträgen gemäß Paragraph 5, zu Verfügung gestellten Informationen zu erstellen. Darüber hinaus haben die haushaltsleitenden Organe in diesem Zusammenhang auf Ersuchen der Bundesministerin für Finanzen oder des Bundesministers für Finanzen ergänzende Informationen nachzureichen.