Bundesrecht konsolidiert

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Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 § 1

Kurztitel

Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 509/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

LA-V 2013

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Leistungsbegriff

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Der Leistungsbegriff dieser Verordnung gründet sich gemäß Paragraphen 63, Absatz eins und 64 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 139 aus 2009,, auf Paragraph 859, des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), JGS 946 aus 1811,, und umfasst Leistungen, die im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung von einer haushaltsführenden Stelle (Paragraph 7, Absatz eins, BHG 2013) gegenüber einer anderen haushaltsführenden Stelle oder gegenüber Dritten erbracht werden. Leistungen von haushaltsführenden Stellen im Bereich der Hoheitsverwaltung werden durch diese Verordnung nicht geregelt.
  2. Absatz 2,Leistungen und deren Inanspruchnahme durch Leiterinnen oder Leiter der haushaltsführenden Stellen sind dem entsprechenden Detailbudget des jeweils zuständigen haushaltsleitenden Organes (Paragraph 6, Absatz eins, BHG 2013) zuzurechnen.
  3. Absatz 3,Folgende Leistungen sind als Eigenleistungen anzusehen und fallen daher nicht unter den Leistungsbegriff gemäß Absatz eins :
    1. Ziffer eins
      die Herstellung des Einvernehmens, das gemeinsame Vorgehen oder Zusammenwirken zwischen Bundesministerien gemäß Paragraph 5, des Bundesministeriengesetzes 1986, Bundesgesetzblatt Nr. 76 sowie
    2. Ziffer 2
      die Abwicklung von Verwaltungsaufgaben in Vollziehung haushaltsrechtlicher Vorschriften des Bundes einschließlich der damit zusammenhängenden Berichte, Stellungnahmen und Mitteilungen an andere haushaltsführende Stellen sowie die Vornahme von Verfügungen, die den haushaltsleitenden Organen von der Bundesministerin für Finanzen oder vom Bundesminister für Finanzen übertragen sind (insbesondere gemäß Paragraphen 73, Absatz 6, 74, Absatz 4, 75, Absatz 9, 76, Absatz 10, BHG 2013).

Im RIS seit

09.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2016

Gesetzesnummer

20008168

Dokumentnummer

NOR40145941

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