Bundesrecht konsolidiert

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WFA-Gleichstellungsverordnung § 2

Kurztitel

WFA-Gleichstellungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 498/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

WFA-GlstV

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Vereinfachte Abschätzung

Paragraph 2,

Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben in Anlage 1 zu prüfen, ob die Wirkungsdimension der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern voraussichtlich wesentlich betroffen ist. Dafür sind die entsprechenden Wesentlichkeitskriterien der WFA-Grundsatzverordnung (WFA-GV) heranzuziehen.

Im RIS seit

08.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013

Gesetzesnummer

20008157

Dokumentnummer

NOR40145838

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