Kurztitel

WFA-Gleichstellungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 498 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Text

Vereinfachte Abschätzung

Paragraph 2,

Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben in Anlage 1 zu prüfen, ob die Wirkungsdimension der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern voraussichtlich wesentlich betroffen ist. Dafür sind die entsprechenden Wesentlichkeitskriterien der WFA-Grundsatzverordnung (WFA-GV) heranzuziehen.