(2)Absatz 2,Sie enthält methodische Vorgaben für die vereinfachte und die vertiefende Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013.Sie enthält methodische Vorgaben für die vereinfachte und die vertiefende Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß Paragraph 58, Absatz 2, BHG 2013.