Kurztitel

WFA-Gleichstellungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 498 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Text

Gegenstand

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung regelt die Abschätzung der Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß Paragraph 17, BHG 2013.
  2. Absatz 2,Sie enthält methodische Vorgaben für die vereinfachte und die vertiefende Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß Paragraph 58, Absatz 2, BHG 2013.