Bundesrecht konsolidiert

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WFA-Soziales-Verordnung § 4

Kurztitel

WFA-Soziales-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 496/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

WFA-SV

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Vertiefende Abschätzung

Paragraph 4,

Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlichen wesentlichen sozialen Auswirkungen nach den Vorgaben in Anlage 2 genauer zu prüfen. Bei der vertiefenden Abschätzung zum Arbeitsmarkt sind mittels Beschäftigungsmultiplikatoren auch mittelbare Beschäftigungseffekte, die aus nachfragebedingten Veränderungen resultieren, zu berücksichtigen.

Im RIS seit

08.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013

Gesetzesnummer

20008155

Dokumentnummer

NOR40145822

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