Kurztitel

WFA-Soziales-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 496 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Text

Vertiefende Abschätzung

Paragraph 4,

Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlichen wesentlichen sozialen Auswirkungen nach den Vorgaben in Anlage 2 genauer zu prüfen. Bei der vertiefenden Abschätzung zum Arbeitsmarkt sind mittels Beschäftigungsmultiplikatoren auch mittelbare Beschäftigungseffekte, die aus nachfragebedingten Veränderungen resultieren, zu berücksichtigen.