Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
WFA-Kinder-und-Jugend-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
01.01.2013
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
WFA-KJV
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Vertiefende Abschätzung
§ 4.Paragraph 4,
Die vertiefende Abschätzung ist nach den Vorgaben der Anlage 2 durchzuführen. Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf junge Menschen genauer zu prüfen.
Im RIS seit
08.01.2013
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013
Gesetzesnummer
20008154
Dokumentnummer
NOR40145814