Kurztitel

WFA-Kinder-und-Jugend-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 495 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Text

Vertiefende Abschätzung

Paragraph 4,

Die vertiefende Abschätzung ist nach den Vorgaben der Anlage 2 durchzuführen. Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf junge Menschen genauer zu prüfen.