Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
WFA-Unternehmen-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.01.2013
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
WFA-UntV
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Vereinfachte Abschätzung
§ 3.Paragraph 3,
Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben in Anlage 1 zu prüfen, ob Unternehmen voraussichtlich wesentlich betroffen sind. Dafür sind die entsprechenden Wesentlichkeitskriterien der WFA-Grundsatzverordnung (WFA-GV) heranzuziehen.
Im RIS seit
10.01.2013
Zuletzt aktualisiert am
10.01.2013
Gesetzesnummer
20008177
Dokumentnummer
NOR40146053