Bundesrecht konsolidiert

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WFA-Unternehmen-Verordnung § 3

Kurztitel

WFA-Unternehmen-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 492/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

WFA-UntV

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Vereinfachte Abschätzung

Paragraph 3,

Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben in Anlage 1 zu prüfen, ob Unternehmen voraussichtlich wesentlich betroffen sind. Dafür sind die entsprechenden Wesentlichkeitskriterien der WFA-Grundsatzverordnung (WFA-GV) heranzuziehen.

Im RIS seit

10.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2013

Gesetzesnummer

20008177

Dokumentnummer

NOR40146053

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