Kurztitel

WFA-Unternehmen-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 492 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Text

Vereinfachte Abschätzung

Paragraph 3,

Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben in Anlage 1 zu prüfen, ob Unternehmen voraussichtlich wesentlich betroffen sind. Dafür sind die entsprechenden Wesentlichkeitskriterien der WFA-Grundsatzverordnung (WFA-GV) heranzuziehen.