WFA-Unternehmen-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 492 aus 2012,
Paragraph 3
01.01.2013
Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben in Anlage 1 zu prüfen, ob Unternehmen voraussichtlich wesentlich betroffen sind. Dafür sind die entsprechenden Wesentlichkeitskriterien der WFA-Grundsatzverordnung (WFA-GV) heranzuziehen.