Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zusätzliche Zuweisung zur Schwankungsrückstellung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 7
Inkrafttretensdatum
01.01.2013
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ZZV
Index
57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge
Text
Ausmaß der Schwankungsrückstellung
§ 7.Paragraph 7,
Das Ausmaß der zusätzlichen Zuweisung zur Schwankungsrückstellung hat die negative Korrelation mit der Höhe der vorhandenen Schwankungsrückstellung zu berücksichtigen.
Im RIS seit
18.12.2012
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2022
Gesetzesnummer
20008126
Dokumentnummer
NOR40144825