Zusätzliche Zuweisung zur Schwankungsrückstellung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 453 aus 2012,
römisch fünf
Paragraph 7
01.01.2013
ZZV
57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge
Das Ausmaß der zusätzlichen Zuweisung zur Schwankungsrückstellung hat die negative Korrelation mit der Höhe der vorhandenen Schwankungsrückstellung zu berücksichtigen.
28.06.2022
20008126
NOR40144825