Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Eignungsprüfungsverordnung – Inneres
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2013
Außerkrafttretensdatum
01.03.2022
Index
41/01 Sicherheitsrecht
Text
1. Abschnitt
Allgemeines
Gegenstand der Eignungsprüfung
§ 1.Paragraph eins,
Aufnahmewerber und Aufnahmewerberinnen in den Exekutivdienst (in Folge Aufnahmewerbende) sind im Zuge des Auswahlverfahrens auf ihre körperliche und geistige Eignung, Bewerber und Bewerberinnen für bestimmte Verwendungen (Sonderverwendungen) auf ihre verwendungsspezifische, insbesondere geistige oder körperliche Eignung, zu prüfen.
Im RIS seit
05.12.2012
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2022
Gesetzesnummer
20008076
Dokumentnummer
NOR40144003