Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Übertragung von Aufgaben gemäß § 7 Abs. 2 des BHG 2013
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
16.02.2012
Außerkrafttretensdatum
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Ist erstmals bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 sowie des Bundesfinanzgesetzes für das Finanzjahr 2013 anzuwenden (vgl. § 3 Abs. 1).
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die haushaltsführende Stelle gemäß § 1 Z 2 bewirtschaftet ein Detailbudget zweiter Ebene des sachlich in Betracht kommenden Detailbudgets erster Ebene und ist dem Bundeskanzleramt in seiner Funktion als haushaltsführende Stelle nachgeordnet. Die haushaltsführende Stelle gemäß Paragraph eins, Ziffer 2, bewirtschaftet ein Detailbudget zweiter Ebene des sachlich in Betracht kommenden Detailbudgets erster Ebene und ist dem Bundeskanzleramt in seiner Funktion als haushaltsführende Stelle nachgeordnet.
Im RIS seit
17.02.2012
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2012
Gesetzesnummer
20007692
Dokumentnummer
NOR40136350