Kurztitel

Übertragung von Aufgaben gemäß Paragraph 7, Absatz 2, des BHG 2013

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 38 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

16.02.2012

Beachte

Ist erstmals bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 sowie des Bundesfinanzgesetzes für das Finanzjahr 2013 anzuwenden vergleiche Paragraph 3, Absatz eins,).

Text

Paragraph 2,

Die haushaltsführende Stelle gemäß Paragraph eins, Ziffer 2, bewirtschaftet ein Detailbudget zweiter Ebene des sachlich in Betracht kommenden Detailbudgets erster Ebene und ist dem Bundeskanzleramt in seiner Funktion als haushaltsführende Stelle nachgeordnet.