Bundesrecht konsolidiert

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Parameterverordnung § 1

Kurztitel

Parameterverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 330/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

PVO-EU

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

Ist erstmals bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 anzuwenden (vgl. § 2 Abs. 1).

Text

Paragraph eins,

Der Auszahlungsrahmen der variablen Auszahlungen im Bereich der EU-Gebarung (Paragraph eins, Ziffer 5, der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Festlegung der Bereiche, in denen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr.  325 aus 2012,) erhöht sich in jenem Ausmaß, in dem diese Mehrauszahlungen im selben oder in einem künftigen Finanzjahr von der Europäischen Union im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung refundiert werden.

Im RIS seit

04.10.2012

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2012

Gesetzesnummer

20008010

Dokumentnummer

NOR40142756

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