Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Parameterverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2013
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
PVO-EU
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Ist erstmals bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 anzuwenden (vgl. § 2 Abs. 1).
Text
§ 1.Paragraph eins,
Der Auszahlungsrahmen der variablen Auszahlungen im Bereich der EU-Gebarung (§ 1 Z 5 der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Festlegung der Bereiche, in denen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind, BGBl. II Nr. 325/2012) erhöht sich in jenem Ausmaß, in dem diese Mehrauszahlungen im selben oder in einem künftigen Finanzjahr von der Europäischen Union im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung refundiert werden. Der Auszahlungsrahmen der variablen Auszahlungen im Bereich der EU-Gebarung (Paragraph eins, Ziffer 5, der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Festlegung der Bereiche, in denen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 325 aus 2012,) erhöht sich in jenem Ausmaß, in dem diese Mehrauszahlungen im selben oder in einem künftigen Finanzjahr von der Europäischen Union im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung refundiert werden.
Im RIS seit
04.10.2012
Zuletzt aktualisiert am
04.10.2012
Gesetzesnummer
20008010
Dokumentnummer
NOR40142756