Bundesrecht konsolidiert

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Elektroschutzverordnung 2012 § 5

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Elektroschutzverordnung 2012

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 33/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

01.03.2012

Außerkrafttretensdatum

28.02.2013

Abkürzung

ESV 2012

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Text

Zusatzschutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen

Paragraph 5,

Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass

  1. Ziffer eins
    in Arbeitsstätten Stromkreise mit Steckdosen für den Hausgebrauch gemäß ÖVE/ÖNORM IEC 60884-1 oder für industrielle Anwendungen gemäß ÖVE/ÖNORM EN 60309 bis 16 Ampere Nennstrom bei Anwendung der Maßnahmen des Fehlerschutzes Schutzerdung, Nullung oder Fehlerstrom-Schutzschaltung mit einem Zusatzschutz in Form von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom von maximal 0,03 Ampere ausgestattet sind,
  2. Ziffer 2
    von Baustromverteilern gespeiste Stromkreise mit Steckdosen bis 32 Ampere Nennstrom, bei Anwendung der Maßnahmen des Fehlerschutzes Nullung oder Fehlerstrom-Schutzschaltung, mit einem Zusatzschutz in Form von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom von maximal 0,03 Ampere ausgestattet sind,
  3. Ziffer 3
    Anmerkung, tritt mit 1.3.2013 in Kraft)

Schlagworte

Arbeitgeberin

Im RIS seit

13.02.2012

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2012

Gesetzesnummer

20007682

Dokumentnummer

NOR40136082

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2012/33/P5/NOR40136082

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