Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Elektroschutzverordnung 2012
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
01.03.2012
Außerkrafttretensdatum
28.02.2013
Abkürzung
ESV 2012
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Zusatzschutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
§ 5.Paragraph 5,
Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass
in Arbeitsstätten Stromkreise mit Steckdosen für den Hausgebrauch gemäß ÖVE/ÖNORM IEC 60884-1 oder für industrielle Anwendungen gemäß ÖVE/ÖNORM EN 60309 bis 16 Ampere Nennstrom bei Anwendung der Maßnahmen des Fehlerschutzes Schutzerdung, Nullung oder Fehlerstrom-Schutzschaltung mit einem Zusatzschutz in Form von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom von maximal 0,03 Ampere ausgestattet sind,
von Baustromverteilern gespeiste Stromkreise mit Steckdosen bis 32 Ampere Nennstrom, bei Anwendung der Maßnahmen des Fehlerschutzes Nullung oder Fehlerstrom-Schutzschaltung, mit einem Zusatzschutz in Form von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom von maximal 0,03 Ampere ausgestattet sind,
(Anm.: tritt mit 1.3.2013 in Kraft)Anmerkung, tritt mit 1.3.2013 in Kraft)
Schlagworte
Arbeitgeberin
Im RIS seit
13.02.2012
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2012
Gesetzesnummer
20007682
Dokumentnummer
NOR40136082