Kurztitel

Elektroschutzverordnung 2012

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 33 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.03.2012

Außerkrafttretensdatum

28.02.2013

Text

Zusatzschutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen

Paragraph 5,

Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass

  1. Ziffer eins
    in Arbeitsstätten Stromkreise mit Steckdosen für den Hausgebrauch gemäß ÖVE/ÖNORM IEC 60884-1 oder für industrielle Anwendungen gemäß ÖVE/ÖNORM EN 60309 bis 16 Ampere Nennstrom bei Anwendung der Maßnahmen des Fehlerschutzes Schutzerdung, Nullung oder Fehlerstrom-Schutzschaltung mit einem Zusatzschutz in Form von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom von maximal 0,03 Ampere ausgestattet sind,
  2. Ziffer 2
    von Baustromverteilern gespeiste Stromkreise mit Steckdosen bis 32 Ampere Nennstrom, bei Anwendung der Maßnahmen des Fehlerschutzes Nullung oder Fehlerstrom-Schutzschaltung, mit einem Zusatzschutz in Form von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom von maximal 0,03 Ampere ausgestattet sind,
  3. Ziffer 3
    Anmerkung, tritt mit 1.3.2013 in Kraft)