(1)Absatz eins,Das Wasser, das sich in einem Kleinbadeteich befindet (Badewasser), muss folgenden Anforderungen entsprechen:
Es muss in seuchenhygienischer Hinsicht einwandfrei sein; dies gilt im Allgemeinen als eingehalten, wenn folgende mikrobiologische Anforderungen erfüllt sind:
Escherichia coli: die Konzentration darf 100 in 100 ml nicht überschreiten,
intestinale Enterokokken: die Konzentration darf 50 in 100 ml nicht überschreiten,
Salmonellen: dürfen in 1 l nicht nachweisbar sein (diese Untersuchung ist dann durchzuführen, wenn Wasservögel vorhanden sind),
Pseudomonas aeruginosa: die Konzentration darf 25 in 100 ml nicht überschreiten (diese Untersuchung ist nur dann durchzuführen, wenn das Badewasser über eine Filtereinrichtung geführt wird),
in chemisch-physikalischer Hinsicht:
die Sichttiefe darf 2 m nicht unterschreiten,
die Konzentration an gelöstem Sauerstoff hat ≥ 80% Sättigung O2 zu betragen,
der pH-Wert darf 6 nicht unterschreiten und 9 nicht überschreiten und
der Gesamtphosphorgehalt darf 20 µg/l nicht überschreiten.