Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Bäderhygieneverordnung 2012 § 80

Kurztitel

Bäderhygieneverordnung 2012

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 321/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 115/2026

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 80

Inkrafttretensdatum

12.05.2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BHygV 2012

Index

82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht

Text

Badewasser eines Kleinbadeteiches

Paragraph 80,
  1. Absatz eins,Das Wasser, das sich in einem Kleinbadeteich befindet (Badewasser), muss folgenden Anforderungen entsprechen:
    1. Ziffer eins
      Es muss in seuchenhygienischer Hinsicht einwandfrei sein; dies gilt im Allgemeinen als eingehalten, wenn folgende mikrobiologische Anforderungen erfüllt sind:
      1. Litera a
        Escherichia coli: die Konzentration darf 100 in 100 ml nicht überschreiten,
      2. Litera b
        intestinale Enterokokken: die Konzentration darf 50 in 100 ml nicht überschreiten,
      3. Litera c
        Salmonellen: dürfen in 1 l nicht nachweisbar sein (diese Untersuchung ist dann durchzuführen, wenn Wasservögel vorhanden sind),
      4. Litera d
        Pseudomonas aeruginosa: die Konzentration darf 25 in 100 ml nicht überschreiten (diese Untersuchung ist nur dann durchzuführen, wenn das Badewasser über eine Filtereinrichtung geführt wird),
    2. Ziffer 2
      in chemisch-physikalischer Hinsicht:
      1. Litera a
        die Sichttiefe darf 2 m nicht unterschreiten,
      2. Litera b
        die Konzentration an gelöstem Sauerstoff hat ≥ 80% Sättigung O2 zu betragen,
      3. Litera c
        der pH-Wert darf 6 nicht unterschreiten und 9 nicht überschreiten und
      4. Litera d
        der Gesamtphosphorgehalt darf 20 µg/l nicht überschreiten.
  2. Absatz 2,Bei begründetem Verdacht sind weitere mikrobiologische und chemische Parameter in die Untersuchungen einzubeziehen.

Im RIS seit

13.05.2026

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2026

Gesetzesnummer

20008002

Dokumentnummer

NOR40277768

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2012/321/P80/NOR40277768

Navigation im Suchergebnis