Legionellen, differenziert nach Legionella pneumophila Serogruppe 1, Legionella pneumophila anderer Serogruppen als 1 und Legionella non-pneumophila: sollten 10 KBE in 100 ml nicht überschreiten; bei Überschreiten einer Koloniezahl von 10 KBE in 100 ml ist gemäß § 43 Abs. 6 vorzugehen.Legionellen, differenziert nach Legionella pneumophila Serogruppe 1, Legionella pneumophila anderer Serogruppen als 1 und Legionella non-pneumophila: sollten 10 KBE in 100 ml nicht überschreiten; bei Überschreiten einer Koloniezahl von 10 KBE in 100 ml ist gemäß Paragraph 43, Absatz 6, vorzugehen.