Bundesrecht konsolidiert

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Bäderhygieneverordnung 2012 § 35

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bäderhygieneverordnung 2012

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 321/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 35

Inkrafttretensdatum

01.10.2012

Außerkrafttretensdatum

21.11.2023

Abkürzung

BHygV 2012

Index

82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht

Text

Paragraph 35,
  1. Absatz eins,Bei Becken mit Attraktionen darf ungeachtet Paragraph 34, der Förderstrom außerhalb der Öffnungszeiten auf QA reduziert werden.
  2. Absatz 2,Die Absenkung des Wasserspiegels außerhalb der Öffnungszeit ist nur dann zulässig, wenn sichergestellt ist, dass der zusätzliche Wasserkreislauf ausreichend gespült wird und vor Beginn der Öffnungszeit mindestens eine Umwälzperiode im Normalbetrieb gefahren wird.

Im RIS seit

03.10.2012

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2023

Gesetzesnummer

20008002

Dokumentnummer

NOR40142589

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2012/321/P35/NOR40142589

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