Bundesrecht konsolidiert

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Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012 § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 313/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

25.09.2012

Außerkrafttretensdatum

19.12.2013

Abkürzung

DAVID-VO 2012

Index

58/02 Energierecht

Text

Regelungsgegenstand

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Diese Verordnung bestimmt die Anforderungen an die gemäß Paragraph 84, Absatz 2, ElWOG 2010 vom Netzbetreiber dem Lieferanten zur Verfügung zu stellenden Daten sowie den Detaillierungsgrad und die Form der Bereitstellung der Verbrauchsinformation gemäß Paragraph 84, Absatz eins bis 3 ElWOG 2010.
  2. Absatz 2,Personenbezogene Begriffe haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form anzuwenden.

Im RIS seit

28.09.2012

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2014

Gesetzesnummer

20007999

Dokumentnummer

NOR40142527

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