Kurztitel

Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 313 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

25.09.2012

Außerkrafttretensdatum

19.12.2013

Text

Regelungsgegenstand

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung bestimmt die Anforderungen an die gemäß Paragraph 84, Absatz 2, ElWOG 2010 vom Netzbetreiber dem Lieferanten zur Verfügung zu stellenden Daten sowie den Detaillierungsgrad und die Form der Bereitstellung der Verbrauchsinformation gemäß Paragraph 84, Absatz eins bis 3 ElWOG 2010.
  2. Absatz 2,Personenbezogene Begriffe haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form anzuwenden.