Bundesrecht konsolidiert

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Ehrengeschenkeverordnung § 1

Kurztitel

Ehrengeschenkeverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 312/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

22.09.2012

Außerkrafttretensdatum

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Paragraph eins,

Vereinnahmte Erlöse aus Veräußerungen von Ehrengeschenken, die Bediensteten im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie übergeben wurden, sind nach Anhörung des jeweils zuständigen Personalvertretungsorganes zur Linderung von Notlagen zu verwenden, in die Bedienstete aus dem Bereich der jeweils vereinnahmenden Dienstbehörde unverschuldet geraten sind.

Im RIS seit

26.09.2012

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2012

Gesetzesnummer

20007995

Dokumentnummer

NOR40142453

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