Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ehrengeschenkeverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
22.09.2012
Außerkrafttretensdatum
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
§ 1.Paragraph eins,
Vereinnahmte Erlöse aus Veräußerungen von Ehrengeschenken, die Bediensteten im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie übergeben wurden, sind nach Anhörung des jeweils zuständigen Personalvertretungsorganes zur Linderung von Notlagen zu verwenden, in die Bedienstete aus dem Bereich der jeweils vereinnahmenden Dienstbehörde unverschuldet geraten sind.
Im RIS seit
26.09.2012
Zuletzt aktualisiert am
26.09.2012
Gesetzesnummer
20007995
Dokumentnummer
NOR40142453