Bundesrecht konsolidiert

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Richtlinien über Ausgestaltung und Inhalt entgeltlicher Veröffentlichungen von Rechtsträgern des Bundes § 1

Kurztitel

Richtlinien über Ausgestaltung und Inhalt entgeltlicher Veröffentlichungen von Rechtsträgern des Bundes

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 222/2012

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.07.2012

Außerkrafttretensdatum

Index

16/01 Medien, Presseförderung

Text

Anwendungsbereich

Paragraph eins,

Diese Richtlinien gelten für sämtliche Veröffentlichungen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins und 2 MedKF-TG (im Folgenden „Veröffentlichungen“), die von Rechtsträgern gemäß Artikel 126 b, Absatz eins und 3 sowie Artikel 126 c, B-VG in Auftrag gegeben werden. Sie gelten weiters für derartige Veröffentlichungen, die von Rechtsträgern gemäß Artikel 126 b, Absatz 2, B-VG sowie von sonstigen durch Gesetz der Rechnungshofkontrolle unterworfenen Rechtsträgern, die weit überwiegend Leistungen für die Verwaltung des Bundes erbringen, in Auftrag gegeben werden.

Im RIS seit

02.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2012

Gesetzesnummer

20007894

Dokumentnummer

NOR40140635

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