Bundesrecht konsolidiert

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Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung § 1

Kurztitel

Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 201/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

13.06.2012

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

LFNebLV

Index

64/02 Bundeslehrer

Text

Leitung mehrtägiger Schulveranstaltungen

Paragraph eins,

Die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer und Nächtigung ist im Ausmaß von 4,33 Stunden der Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei für die Woche, in der die jeweilige Schulveranstaltung endet, in die Lehrverpflichtung einzurechnen.

Im RIS seit

14.06.2012

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2015

Gesetzesnummer

20007871

Dokumentnummer

NOR40140342

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