Kurztitel

Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

13.06.2012

Text

Leitung mehrtägiger Schulveranstaltungen

Paragraph eins,

Die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer und Nächtigung ist im Ausmaß von 4,33 Stunden der Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei für die Woche, in der die jeweilige Schulveranstaltung endet, in die Lehrverpflichtung einzurechnen.