Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2012,
Paragraph eins
13.06.2012
Die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer und Nächtigung ist im Ausmaß von 4,33 Stunden der Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei für die Woche, in der die jeweilige Schulveranstaltung endet, in die Lehrverpflichtung einzurechnen.