Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Prüfungsordnung AHS
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.09.2012
Außerkrafttretensdatum
Index
70/06 Schulunterricht
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 35 Abs. 1.
Text
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung gilt für die öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten allgemein bildenden höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen, ausgenommen die als Sonderformen für Berufstätige geführten Schulen) und regelt die Durchführung der Reifeprüfung.
Im RIS seit
01.06.2012
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2016
Gesetzesnummer
20007845
Dokumentnummer
NOR40139957