Bundesrecht konsolidiert

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Prüfungsordnung AHS § 1

Kurztitel

Prüfungsordnung AHS

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 174/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2012

Außerkrafttretensdatum

Index

70/06 Schulunterricht

Beachte

Zum Bezugszeitraum vgl. § 35 Abs. 1.

Text

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

Paragraph eins,

Diese Verordnung gilt für die öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten allgemein bildenden höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen, ausgenommen die als Sonderformen für Berufstätige geführten Schulen) und regelt die Durchführung der Reifeprüfung.

Im RIS seit

01.06.2012

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2016

Gesetzesnummer

20007845

Dokumentnummer

NOR40139957

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