Prüfungsordnung AHS
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 174 aus 2012,
Paragraph eins
01.09.2012
Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 35, Absatz eins,
Diese Verordnung gilt für die öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten allgemein bildenden höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen, ausgenommen die als Sonderformen für Berufstätige geführten Schulen) und regelt die Durchführung der Reifeprüfung.