Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Section Control-Messstreckenverordnung Ybbs § 1

Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung Ybbs

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 168/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

26.05.2012

Außerkrafttretensdatum

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird jeweils der Abschnitt zwischen km 101,85 und km 107,62 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 1 West Autobahn festgelegt.

Im RIS seit

29.05.2012

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2013

Gesetzesnummer

20007839

Dokumentnummer

NOR40139613

Navigation im Suchergebnis