Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung Ybbs

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 168 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

26.05.2012

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird jeweils der Abschnitt zwischen km 101,85 und km 107,62 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 1 West Autobahn festgelegt.