Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Veranschlagungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
19.05.2012
Außerkrafttretensdatum
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Ist erstmals bei Erstellung des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes für das Finanzjahr 2013 und seiner Teilhefte anzuwenden (vgl. § 8).
Text
Gegenstand
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung legt ergänzende und klarstellende Regelungen zum BHG 2013 im Zusammenhang mit der Veranschlagung von Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen bei Erstellung des Bundesvoranschlagsentwurfes (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) und der Teilhefte (§ 43 BHG 2013) fest. Diese Verordnung legt ergänzende und klarstellende Regelungen zum BHG 2013 im Zusammenhang mit der Veranschlagung von Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen bei Erstellung des Bundesvoranschlagsentwurfes (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) und der Teilhefte (Paragraph 43, BHG 2013) fest.
Schlagworte
Ergebnisvoranschlag
Im RIS seit
21.05.2012
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012
Gesetzesnummer
20007835
Dokumentnummer
NOR40139379