Bundesrecht konsolidiert

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Veranschlagungsverordnung § 1

Kurztitel

Veranschlagungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 162/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

19.05.2012

Außerkrafttretensdatum

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

Ist erstmals bei Erstellung des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes für das Finanzjahr 2013 und seiner Teilhefte anzuwenden (vgl. § 8).

Text

Gegenstand

Paragraph eins,

Diese Verordnung legt ergänzende und klarstellende Regelungen zum BHG 2013 im Zusammenhang mit der Veranschlagung von Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen bei Erstellung des Bundesvoranschlagsentwurfes (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) und der Teilhefte (Paragraph 43, BHG 2013) fest.

Schlagworte

Ergebnisvoranschlag

Im RIS seit

21.05.2012

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2012

Gesetzesnummer

20007835

Dokumentnummer

NOR40139379

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