Kurztitel

Veranschlagungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 162 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

19.05.2012

Beachte

Ist erstmals bei Erstellung des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes für das Finanzjahr 2013 und seiner Teilhefte anzuwenden vergleiche Paragraph 8,).

Text

Gegenstand

Paragraph eins,

Diese Verordnung legt ergänzende und klarstellende Regelungen zum BHG 2013 im Zusammenhang mit der Veranschlagung von Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen bei Erstellung des Bundesvoranschlagsentwurfes (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) und der Teilhefte (Paragraph 43, BHG 2013) fest.