Veranschlagungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 162 aus 2012,
Paragraph eins
19.05.2012
Ist erstmals bei Erstellung des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes für das Finanzjahr 2013 und seiner Teilhefte anzuwenden vergleiche Paragraph 8,).
Diese Verordnung legt ergänzende und klarstellende Regelungen zum BHG 2013 im Zusammenhang mit der Veranschlagung von Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen bei Erstellung des Bundesvoranschlagsentwurfes (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) und der Teilhefte (Paragraph 43, BHG 2013) fest.