Bundesrecht konsolidiert

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Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke § 1

Kurztitel

Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 123/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.05.2012

Außerkrafttretensdatum

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Paragraph eins,

Vereinnahmte Erlöse aus Veräußerungen von Ehrengeschenken, die Bediensteten im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport übergeben wurden, sind den Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen zu Wohlfahrtszwecken zu überweisen.

Im RIS seit

13.04.2012

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2012

Gesetzesnummer

20007785

Dokumentnummer

NOR40138190

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