Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 123 aus 2012,
Paragraph eins
01.05.2012
Vereinnahmte Erlöse aus Veräußerungen von Ehrengeschenken, die Bediensteten im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport übergeben wurden, sind den Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen zu Wohlfahrtszwecken zu überweisen.