Kurztitel

Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 123 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.05.2012

Text

Paragraph eins,

Vereinnahmte Erlöse aus Veräußerungen von Ehrengeschenken, die Bediensteten im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport übergeben wurden, sind den Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen zu Wohlfahrtszwecken zu überweisen.