in einem Sprechfunknetz mindestens 40 Funksendeanlagen pro lokalem Einsatzgebiet, mindestens 300 Funksendeanlagen bundesweit oder mindestens 100 Funksendeanlagen in einem anderen als einem lokalen oder bundesweiten Einsatzgebiet eingesetzt werden sollen, oder das Funknetz eine hohe Gesprächsdichte erwarten lässt, oder