Absatz eins,Exklusivfrequenzen bzw. Exklusivfrequenzpaare werden nur zugeteilt, wenn
- Litera adas Funknetz zum Schutz menschlichen Lebens, oder
- Litera bfür öffentliche Zwecke betrieben wird, oder
- Litera cin einem Sprechfunknetz mindestens 40 Funksendeanlagen pro lokalem Einsatzgebiet, mindestens 300 Funksendeanlagen bundesweit oder mindestens 100 Funksendeanlagen in einem anderen als einem lokalen oder bundesweiten Einsatzgebiet eingesetzt werden sollen, oder das Funknetz eine hohe Gesprächsdichte erwarten lässt, oder
- Litera dein auf einer Gemeinschaftsfrequenz betriebenes Funknetz eine steigende Nutzungsdichte aufweist oder besondere Umstände der Befriedigung des Kommunikationsbedarfes auf einer Gemeinschaftsfrequenz entgegenstehen, oder
- Litera edas Funknetz mit einem öffentlichen Kommunikationsnetz in Verbindung steht.